Urteil
01.07.2008
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Gesellschafterbeschluss als Schuldanerkenntnis
Beschließt die Gesellschafterversammlung einer GmbH, einem anwesenden Gesellschafter einen Betrag aus einem zwischen diesem und der Gesellschaft bestehenden Vertrag zu bezahlen, kann darin ein so genanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu sehen sein.
Dies hat eine Umkehr der Beweislast zur Folge. Will sich die GmbH dieser Zahlungsverpflichtung doch noch entziehen, muss sie beweisen, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen.
Urteil des BGH vom 05.05.2003