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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zahlungsklage der Gesellschaft nach unwirksamem Nachschussbeschluss

Zahlungsklage der Gesellschaft nach unwirksamem Nachschussbeschluss

Der Gesellschafterbeschluss einer Personengesellschaft, durch den eine Nachschussverpflichtung begründet wird, die im Gesellschaftsvertrag keine Grundlage hat, ist zumindest gegenüber dem Gesellschafter grundsätzlich unwirksam, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat (so der BGH bereits im Urteil vom 5.3.2007 II ZR 282/05).

Erhebt die Gesellschaft auf der Grundlage des unwirksamen Beschlusses eine Zahlungsklage gegen den zahlungsunwilligen Gesellschafter, kann sich dieser auch dann auf die Unwirksamkeit des Beschlusses berufen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag Beschlussmängelstreitigkeiten binnen einer bestimmten Frist eingeleitet werden müssen und diese Frist abgelaufen ist.

Beschluss des BGH vom 26.03.2007
II ZR 22/06
NZG 2007, 582

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