Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Rechtsweg bei Kostenübernahme durch Sozialhilfeträger über das Verwaltungsgericht

Rechtsweg bei Kostenübernahme durch Sozialhilfeträger über das Verwaltungsgericht

Für eine Zahlungsklage des Vermieters gegen seinen Mieter sind die ordentlichen Gerichte (Amtsgericht und Landgericht) zuständig. Liegt jedoch eine rechtsverbindliche Kostenübernahmeerklärung eines Sozialhilfeträgers vor, so muss der Vermieter seinen Zahlungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger in der Regel beim Verwaltungsgericht geltend machen.

Beschluss des LG Berlin vom 04.07.2000; Az.: 64 T 32/00

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€