Urteil
01.07.2008
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Beschlussanfechtungsprozess
Will ein Gesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH einen Gesellschafterbeschluss anfechten, so muss er, bevor er bei Gericht eine Anfechtungsklage erhebt, den anderen Mitgesellschafter auffordern, den anzufechtenden Beschluss vor Ablauf eines Monats nach Beschlussfassung durch einen gemeinsamen Beschluss wieder aufzuheben. Unterbleibt eine derartige Aufforderung, so hat der klagende Gesellschafter die Prozesskosten zu tragen, wenn der Beklagte den geltend gemachten Anspruch umgehend anerkennt.
Beschluss des KG Berlin vom 14.10.1999
2 W 6870/99
MDR 2000, 594