Gescheiterte Umgehung des Verbots von Werbe-E-Mails
Die unaufgeforderte Versendung von Werbe-E-Mails wird von den Gerichten in der Regel als wettbewerbswidriges Verhalten angesehen. Dies wollte ein Internetanbieter dadurch umgehen, dass er Besucher seiner Seite aufforderte, Informationen zu einem ausgewählten Produkt an von ihnen benannte Empfänger zu verschicken.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hält diese Vorgehensweise jedenfalls dann für unzulässig, wenn in der bei dem Empfänger ankommenden E-Mail nicht nur die Empfehlung des bestimmten Produkts, sondern eine darüber hinausgehende Werbung enthalten ist.
Urteil des OLG Nürnberg vom 25.10.2005
3 U 1084/05
JurPC Web-Dok. 33/2006