Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gescheiterte Neuwagenfinanzierung

Gescheiterte Neuwagenfinanzierung

Ein Autofahrer kaufte bei einem Händler einen neuen BMW, der über die Hausbank finanziert werden sollte. Er unterschrieb den Kaufvertrag und den Kreditantrag. Die BMW-Bank lehnte jedoch später eine Finanzierung ab. Der Händler verlangte gleichwohl die Abnahme des Wagens und Bezahlung des Kaufpreises.

Das Oberlandesgericht Bamberg nahm rechtlich eine strikte Trennung zwischen Kauf und Finanzierung vor. Das Nichtzustandekommen des Kreditvertrages hatte daher keinerlei Auswirkungen auf den Bestand des Kaufvertrages. Da der Käufer den Neuwagen nicht abnehmen konnte, musste er an den Händler Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zahlen.

Hinweis: Bei derartigen Autofinanzierungen sollte in den Kaufvertrag immer aufgenommen werden, dass dieser unter dem Vorbehalt der Finanzierungszusage abgeschlossen wird. Dann muss das Fahrzeug nicht abgenommen werden, falls der Kredit- oder Leasingvertrag nicht zustande kommt.

Urteil des OLG Bamberg vom 21.10.2004

5 U 147/04

Pressemitteilung des OLG Bamberg

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