Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Geldwerter Vorteil bei Übernahme von Unfallkosten durch Arbeitgeber

Geldwerter Vorteil bei Übernahme von Unfallkosten durch Arbeitgeber

Verursacht ein Arbeitnehmer mit einem auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen einen Unfall, haftet er in der Regel dem Arbeitgeber gegenüber zumindest teilweise für den entstandenen Schaden, wenn dieser nicht nur durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde. Verzichtet der Arbeitgeber auf Schadensersatz, obwohl die Haftungsvoraussetzungen – wie hier bei Schadensverursachung unter Alkoholeinfluss – vorliegen, so stellen die Reparaturkosten einen geldwerten Vorteil dar.

Die Unfallkosten werden von der so genannten Ein-Prozent-Regelung nicht erfasst. Der betroffene Arbeitnehmer muss jedoch nur dann mit einer höheren Einkommensteuerbelastung rechnen, wenn die Begleichung der Schadensersatzforderung nicht zum Werbungskostenabzug berechtigt.

Urteil des BFH vom 24.05.2007
VI R 73/05
Pressemitteilung des BFH

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€