Begleitung von Gästen durch eigenes Personal kein geldwerter Vorteil
Ein großer Autohersteller ließ sich die Betreuung seiner erfolgreichen Händler einiges kosten. Ihnen wurden regelmäßig so genannte Incentive-Reisen mit so attraktiven Zielen wie Marbella, Malaysia und Las Vegas geboten. Die teilnehmenden Personen wurden teilweise durch eigenes Personal des Herstellers betreut. Das Finanzamt sah in den Annehmlichkeiten bei der Begleitung der Gäste einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil, der von den Reisebegleitern daher versteuert werden sollte.
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Der Bundesfinanzhof beurteilte dies anders. Veranstaltet ein Arbeitgeber Händler-Incentive-Reisen, so führt die Betreuung der Händler durch eigene Arbeitnehmer bei diesen zumindest dann nicht zu geldwerten Vorteilen, wenn die Betreuungsaufgaben das Eigeninteresse der Arbeitnehmer an der Teilnahme des touristischen Programms in den Hintergrund treten lassen.
Urteil des BFH vom 05.09.2006
VI R 65/03
BStBl. 2007 II S. 312
RdW 2007, 326