Urteil
01.07.2008
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Übernahme von Straßenbenutzungsgebühren durch Arbeitgeber versteuerungspflichtig
Übernimmt der Arbeitgeber die Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) für die mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten seines Arbeitnehmers, liegt darin die Zuwendung eines geldwerten Vorteils, der nicht von der Abgeltungswirkung der so genannten Ein-Prozent-Regelung erfasst wird. Werden diese Aufwendungen vom Arbeitgeber gesondert übernommen, müssen die Beträge vom Arbeitnehmer in vollem Umfang versteuert werden.
Urteil des BFH vom 14.09.2005
VI R 37/03
DAR 2006, 46