Urteil
01.07.2008
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Übernahme von Krankenkassenbeiträgen für Saisonarbeiter lohnsteuerpflichtig
Übernimmt ein Arbeitgeber für ausländische Saisonarbeitskräfte die Beiträge für eine Krankenversicherung, stellen die Prämienzahlungen Arbeitslohn dar und unterliegen daher der Lohnsteuerpflicht. Da es sich bei den streitigen Krankenversicherungsbeiträgen nicht um Beiträgezur gesetzlichen Sozialversicherung handelt, sind die Zahlungen auch nicht steuerfrei. Zudem besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Versicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 29.08.2006
6 K 2726/04
Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz