Gebrauchtwagenkauf: ungeklärte Schadensursachen
Oftmals ist es für den Käufer eines mangelhaften Gebrauchtwagens schwer nachzuweisen, auf welchem Mangel ein eingetretener Schaden beruht. Das Landgericht Köln führt dazu aus, dass es bei der Möglichkeit mehrerer Schadensursachen genügt, wenn der Käufer nachweist, dass jede einzelneeinzelne Ursache eine vertragswidrige Beschaffenheit des Fahrzeugs darstellt und diese bereits bei der Übergabe vorhanden war. Auf die Feststellung, durch welche der möglichen Ursachen der Defekt entstanden ist, kommt es dann nicht mehr an.
Im entschiedenen Fall musste daher nicht mehr explizit festgestellt werden, ob der Getriebeschaden auf den Bruch mehrerer Federn der Lamellenkupplung oder einen Fertigungsmangel bzw. Materialfehler (Materialermüdung) zurückzuführen war. Der Käufer konnte in jedem der denkbaren Fälle die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Urteil des LG Köln vom 27.06.2006
2 O 52/05
DAR 2007, 34