Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt bei Falschangaben zum Modelljahr

Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt bei Falschangaben zum Modelljahr

Der Angabe des Modelljahres kommt bei einem Gebrauchtwagenkauf eine erhebliche wertbildende Bedeutung zu. Gibt der Verkäufer fälschlich das Jahr der Erstzulassung als Modelljahr an und liegen zwischen Herstellung und Erstzulassung über ein Jahr, ist der Käufer zum Rücktritt

vom Vertrag berechtigt.

Urteil des OLG Nürnberg vom 21.03.2005

8 U 2366/04

OLGR Nürnberg 2005, 411

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