Urteil
01.07.2008
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Gebrauchtwagenkauf: Händlervertrag mit Zusatz “von privat!”
Ein Kaufvertrag mit einem gewerblichen Fahrzeughändler wird nicht dadurch zu einem Kauf unter Privatleuten, dass der Verkäufer über dem Vertragstext handschriftlich den Vermerk “von privat!” einfügt. Ein in den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltener Gewährleistungsausschluss ist somit unwirksam.
Urteil des AG München vom 23.04.2003
251 C 7612/03
DAR 2004, 148
Urteil des AG München vom 23.04.2003