Urteil
01.07.2008
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Gebrauchtwagenkauf: defekter “Kat”
Bei einem Defekt am Katalysator handelt es sich nicht um einen normalen Verschleiß, sondern um einen technischen Fehler, da ein Verschleiß aus technischen Gründen nicht eintreten kann.
Urteil des AG Zeven vom 19.12.2002