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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gebrauchtwagenkauf: bei Zahnriementausch vergessene Unterlegscheibe

Gebrauchtwagenkauf: bei Zahnriementausch vergessene Unterlegscheibe

Bleibt nach einem vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens vorgenommenen Austausch des Zahnriemens eine Unterlegscheibe in dem Zahnriemengehäuse zurück und verursacht diese später den Riss des Zahnriemens, lag – so das Oberlandesgericht Köln – der Mangel bereits bei der übergabe des Fahrzeugs vor. Dem Käufer stehen daher hinsichtlich des daraus resultierenden Motorschadens Gewährleistungsansprüche (Kaufpreisminderung, Rückabwicklung des Kaufvertrags, Schadensersatz) zu.

Urteil des OLG Köln vom 06.10.2003
19 U 227/01
MDR 2004, 391
OLGR Köln 2004, 1

Urteil des OLG Köln vom 06.10.2003

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