Urteil
01.07.2008
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Gebrauchtwagenkauf: bei Zahnriementausch vergessene Unterlegscheibe
Bleibt nach einem vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens vorgenommenen Austausch des Zahnriemens eine Unterlegscheibe in dem Zahnriemengehäuse zurück und verursacht diese später den Riss des Zahnriemens, lag – so das Oberlandesgericht Köln – der Mangel bereits bei der übergabe des Fahrzeugs vor. Dem Käufer stehen daher hinsichtlich des daraus resultierenden Motorschadens Gewährleistungsansprüche (Kaufpreisminderung, Rückabwicklung des Kaufvertrags, Schadensersatz) zu.
Urteil des OLG Köln vom 06.10.2003
19 U 227/01
MDR 2004, 391
OLGR Köln 2004, 1
Urteil des OLG Köln vom 06.10.2003