Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Gebrauchtwagenkauf: Riss des Zahnriemens kein Mangel
Der Riss des Zahnriemens einen Monat nach Erwerb eines Gebrauchtwagens mit 115.000 km Laufleistung stellt keinen Sachmangel dar, da es sich hierbei um ein typisches Verschleißteil handelt. Daran ändert auch nichts, dass der Hersteller seine Händler über Intranet über das Erfordernisdes Zahnriemenaustausches binnen fünf Jahren informiert hat, diese Empfehlung jedoch weder in die Inspektions- und Servicehefte noch in die allgemein verwendeten Werkstatt-EDV-Programme Eingang gefunden hat und der an sich angezeigte Zahnriementausch daher unterblieben ist.
Urteil des AG Geilenkirchen vom 26.04.2006
10 C 12/06
DAR 2006, 461