Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Falsche Angaben durch Angestellten des Versicherungsnehmers

Falsche Angaben durch Angestellten des Versicherungsnehmers

Während der Erkrankung des Geschäftsführers führte ein Angestellter mit dessen Duldung die Firmengeschäfte – wenn auch mehr schlecht als recht – weiter. Diese zumindest faktische Duldung der Führung des Geschäftsbetriebes umfaßte auch die Regulierung eines Versicherungsfalles, der durch den Unfall eines Firmenfahrzeuges eingetreten war. Beim Ausfüllen des Unfallfragebogens gab der Angestellte den Namen einer falschen Person als Fahrer des Fahrzeuges an. Die Haftpflichtversicherung verweigerte daraufhin ihre Eintrittspflicht.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm konnte offenbleiben, ob der Angestellte bei Abgabe der im Namen des Versicherungsnehmers erfolgten Schadensanzeige dessen Repräsentant war. Auf jeden Fall war er dessen ‘Wissenserklärungsvertreter’. Danach stand fest, daß sich die Firma die Erklärung des Angestellten zurechnen lassen mußte. Ob die Versicherung bei Kenntnis des wahren Sachverhalts leistungspflichtig gewesen wäre oder nicht, war dagegen nicht entscheidend, zumal unabhängig davon immer noch die Möglichkeit einer Regreßnahme beim (tatsächlichen) Fahrer zu prüfen gewesen wäre. Da der Schadensfragebogen auch eine entsprechende Belehrung über Falschangaben und deren Folgen enthielt, wurde die Versicherung wegen der unrichtigen Angabe des Unfallfahrers von ihrer Leistungspflicht frei.

OLG Hamm vom 06.05.1998; Az.: 20 U 252/97

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€