Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Falsche Prospektangaben über Innenprovisionen

Falsche Prospektangaben über Innenprovisionen

Grundsätzlich muss der Geschädigte eines Anlagegeschäfts beweisen, dass er bei zutreffenden Angaben des Anlageberaters von der Anlage (hier Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds) Abstand genommen hätte. Enthält jedoch ein Immobilienfondsprospekt falsche Angaben über die anden Vermittler für den Vertrieb gezahlte Innenprovision, so kommen einem geschädigten Anleger, der seine Beteiligung rückgängig machen will, nach Auffassung des Bundesgerichtshofs Beweiserleichterungen zugute. In derartigen Fällen der Prospekthaftung entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist, da der Anleger seine Entscheidung nicht in Kenntnis aller relevanten Tatsachen treffen konnte.

Urteil des BGH vom 09.02.2006

III ZR 20/05

BGHR 2006, 649

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€