Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
EuGH: Neubeurteilung bei “irreführender Werbung”
Deutsche Gerichte gehen bei der Annahme einer irreführenden Werbung davon aus, dass eine Werbeaussage von 10 bis 15 % der Verbraucher missverstanden werden kann. Der Europäische Gerichtshof hielt diesen Beurteilungsmaßstab für zu eng. Bei der Entscheidung, ob eine Werbung irreführt, ist vielmehr von einem “durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher” auszugehen.
Die Luxemburger Richter beanstandeten, dass auf Grund des rigorosen Maßstabs deutsche Gerichte weit häufiger eine Irreführung der Verbraucher annahmen als andere Mitgliedsstaaten der EU.
Urteil des EuGH
Rs. C-220/98
NJW Heft 6/2000, LIII