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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Erste Runde an die Bahn

Erste Runde an die Bahn

Die Frage, ob die Bahncard mit Kreditkartenfunktion gegen das Rabattgesetz verstößt, ging bereits durch alle Medien und beschäftigt nun die Gerichte.

Das Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main ging an die verklagte Bahn. Einen Verstoß gegen das Rabattgesetz verneinte das Gericht mit dem Hinweis, bei der Bahncard mit Zahlungsfunktion handle es sich insgesamt um ein neues Produkt.

Das letzte Wort spricht nun im Hauptverfahren der BGH.

OLG Frankfurt am Main vom 20. 11.1995; Az.: 6U 140/95

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