Staffelung des Anlagezinssatzes nach Ausgang eines Fußballturniers
Die Koppelung der Höhe des Zinssatzes einer Geldanlage an den Ausgang einer Sportveranstaltung ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs rechtlich nicht zu beanstanden. In dem entschiedenen Fall gewährte eine Bank auf den vereinbarten Basiszins einen Zuschlag für jede Runde, die die deutsche Fußballnationalmannschaft bei der Europameisterschaftsendrunde 2004 weiterkommen würde. Das Gericht sah in der erfolgsabhängigen Staffelung keine unsachliche Beeinflussung der Bankkunden.
Anmerkung: Die beklagte Postbank kam bei der Höhe des den Anlegern zu gewährenden Zinssatzes äußerst gut davon. Deutschland schied bei der EM 2004 nämlich bereits in der Vorrunde aus.
Urteil des BGH vom 19.04.2007
I ZR 57/05
Pressemitteilung des BGH