Ein-Prozent-Regel: nur zeitnah erstelltes Fahrtenbuch anerkannt
Nach der so genannten Ein-Prozent-Regel wird der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines Geschäftswagens mit einem Prozent der Anschaffungskosten des Pkws angesetzt. Die oftmals nachteilige Pauschalregelung kann durch regelmäßiges Führen eines Fahrtenbuchs, in dem alle privaten Fahrten aufzulisten sind, vermieden werden.
Die Aufzeichnungen in dem Fahrtenbuch müssen allerdings plausibel und zeitnah erstellt worden sein. Das Finanzgericht Münster lehnte dementsprechend die Anerkennung eines Fahrtenbuchs ab, das ein Selbstständiger erst sechs Jahre nach dem Veranlagungszeitraum anfertigte, nachdem er die Nachteiligkeit der pauschalen Besteuerung erkannt hatte. Nach einem derart langen Zeitraum können verlässliche Angaben zu der Art der Fahrten nicht mehr erwartet werden.
FG Münster vom 13.01.2005
8 K 2060/03 E
Pressemitteilung des FG Münster