Urteil
01.07.2008
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Vermutung der privaten Nutzung an überlassenem Dienstwagen
Überlässt ein Unternehmen einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen, so spricht für den Bundesfinanzhof der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzt. Er muss diesen Vorteil daher in der Regel nach der Ein-Prozent-Methode versteuern. Eine Versteuerung kann nur dann unterbleiben, wenn eine Privatnutzung des Firmenfahrzeugs gänzlich ausscheidet. Das Verbot des Arbeitgebers, das Fahrzeug privat zu nutzen, kann ausreichen, den Anscheinsbeweis zu erschüttern, sofern es nicht nur zum Schein ausgesprochen wurde.
Urteil des BFH vom 07.11.2006
VI R 19/05
Pressemitteilung des BFH