Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Nach der so genannten Ein-Prozent-Regel wird der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines Geschäftswagens mit einem Prozent der Anschaffungskosten des Pkw angesetzt. Die oftmals nachteilige Pauschalregelung kann durch regelmäßiges Führen eines Fahrtenbuchs, in dem alle privaten Fahrten aufzulisten sind, vermieden werden. In zwei neueren Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch Stellung genommen.
Das Fahrtenbuch muss zeitnah und so geführt werden, dass es später nicht mehr ohne großen Aufwand geändert werden kann. Daher kann die Aufzeichnung der Fahrten mittels des Tabellenkalkulationsprogramms Excel nicht anerkannt werden. Ebenso wenig genügt den Anforderungen die nachträgliche Fertigung des Fahrtenbuchs anhand nach den Fahrten geschriebener loser Zettel.
Urteil des BFH vom 9.11.2005 und 16.11.2005
VI R 27/05 und VI R 64/05
RdW Heft 8/2006, Seite IV