Urteil
01.07.2008
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Doppelter Spendenhöchstbetrag für zusammen veranlagte Ehegatten
Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs könnte die ohnehin ausgeprägte Spendenbereitschaft der Deutschen noch erhöhen. Der zusätzliche Abzugshöchstbetrag für Spenden in Höhe von derzeit 20.450 Euro steht bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehegatten einzeln zu. EineBeschränkung des Höchstbetrages würde Ehegatten gegenüber nicht zusammen veranlagten Ehepaaren oder Spendern, die in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben, erheblich benachteiligen.
Urteil des BFH vom 03.08.2005
XI R 76/03
Pressemitteilung des BFH