Urteil
01.07.2008
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Höchstgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der bislang nicht höchstrichterlich entschiedenen Frage zu befassen, welche Grenzen für die Absetzbarkeit von Mehraufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gelten.
Nach der nun vorliegenden Grundsatzentscheidung sind bei Alleinstehenden höchstens die Aufwendungen für eine gemessen an den ortsüblichen Mieten durchschnittlich teure und ausgestattete 60-Quadratmeterwohnung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar.
Urteil des BFH vom 09.08.2007
VI R 10/06 u. a.
DStR 2007, 1568