Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Domain-Namensverwechslung “Pizza Direkt” und “pizza-direkt”

Domain-Namensverwechslung “Pizza Direkt” und “pizza-direkt”

Zwischen dem Markennamen ‘Pizza Direkt” für einen Pizzabestelldienst und dem Internet-Domain-Namen ‘pizza-direkt. de”, der für einen Pizzaführer im Internet verwendet wird, besteht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm keine Verwechslungsgefahr.

Urteil des OLG Hamm vom 28.05.1998 4 U 243/97

NJWE-WettbR 1999, 185

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