Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässige Domain „leihhaus-nuernberg.de“

Unzulässige Domain „leihhaus-nuernberg.de“

Die Kurzbezeichnung „Leihhaus Nürnberg‘ ist nicht nur beschreibender Natur, sondern hat Unterscheidungskraft und wird vom Geschäftsverkehr als individueller Herkunftshinweis aufgefasst. Die Benutzung eines solchen Unternehmenskennzeichens durch Verwendung der Domain ‚www.leihhaus-nuernberg.de‘ durch Dritte ist geeignet, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen und ist deswegen zu unterlassen.

Urteil des OLG Nürnberg vom 25.02.2003

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