Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässige Domain „leihhaus-nuernberg.de“
Die Kurzbezeichnung „Leihhaus Nürnberg‘ ist nicht nur beschreibender Natur, sondern hat Unterscheidungskraft und wird vom Geschäftsverkehr als individueller Herkunftshinweis aufgefasst. Die Benutzung eines solchen Unternehmenskennzeichens durch Verwendung der Domain ‚www.leihhaus-nuernberg.de‘ durch Dritte ist geeignet, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen und ist deswegen zu unterlassen.
Urteil des OLG Nürnberg vom 25.02.2003