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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist ein Organ der Aktiengesellschaft. In ihr können die Aktionäre ihre Rechte ausüben, also insbesondere vom Vorstand Auskunft über alle Geschäftsangelegenheiten verlangen und durch Beschlüsse Entscheidungen treffen (z.B. Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern, Entlastung des Vorstandes, Satzungsänderungen).

Die ordentliche Hauptversammlung findet regelmäßig jedes Jahr statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung wird in den durch die Satzung bestimmten Fällen und nach dem Gesetz dann einberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. Sie kann durch den Aufsichtsrat einberufen oder von Aktionären mit einem Anteil von mindestens 1/20 verlangt werden.

Die Hauptversammlung wird in der Regel durch den Vorstand einberufen. Die Einberufung ist mit der Tagesordnung in den Gerichtsblättern bekannt zu machen. über die Hauptversammlung und ihre Beschlüsse muss ein notarielles Protokoll aufgenommen werden, in dem alle Beschlüsse zu beurkunden sind. Jeder Aktionär kann in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Einzelheiten zur Hauptversammlung regeln die §§ 118 bis 147 Aktiengesetz.

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