“Die 500 besten Rechtsanwälte”?
Aufsehen erregte vor einiger Zeit ein Leitartikel in dem Nachrichtenmagazin Focus, in dem die angeblich 500 besten Rechtsanwälte auf verschiedenen Rechtsgebieten namentlich bezeichnet wurden.
Die umstrittene Veröffentlichung hatte ein rechtliches Nachspiel. Das OLG München stellt in dieser Veröffentlichung einen Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb fest, da aufgrund unzureichender Recherchen ausgewählte Anwälte als die Besten ihres Faches benannt und damit andere Rechtsanwälte nicht aufgeführt wurden, obwohl diese vielleicht sogar fachkundiger als die empfohlenen Kollegen sind.
Derartige Ranglisten sind daher nicht nur inhaltlich äußerst zweifelhaft, sondern verstoßen auch gegen das Gesetz.
Urteil des OLG München vom 09.03.1995
29 U 4177/94
ZIP 1995,1375