Dauerhafte Tiefpreise
Ein Supermarkt wies beim Wochenendeinkauf durch auffällige Schilder mit den Aufschriften ‘Tiefpreis’ und ‘Preissenkung’ auf angeblich günstige Angebote hin. Eine überprüfung ergab jedoch, daß einige dieser Waren bereits während der letzten vier Wochen, einige sogar seit drei Monaten zu unveränderten Preise angeboten wurden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt sah in dieser Werbeaktion eine unzulässige Irreführung der Verbraucher. Diese mußten angesichts der Werbung von besonders günstigen und aktuellen Sonderangeboten ausgehen. Wenn es sich bei Tiefpreisen jedoch lediglich um dauerhaft niedrige Preise handelt, muß dies durch entsprechenden Hinweis klargestellt werden.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.12.1995; 6 W 127/95