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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Club- und Buchhandelsausgaben nicht miteinander vergleichbar: irreführende Werbung durch Internet-Buchclub

Club- und Buchhandelsausgaben nicht miteinander vergleichbar: irreführende Werbung durch Internet-Buchclub

Die Werbung in einem Internet-Shop eines Buchclubs mit der Aussage „Konkurrenzlos günstig: Im Club ist jedes Buch billiger als bei jedem anderen Händler” ist in zweifacher Hinsicht irreführend. Zum einen erweckt sie durch die Wortwahl „jedes Buch“ den unzutreffenden Eindruck, alle beim Club zu erwerbenden Bücher und nicht nur so genannte Clubausgaben seien billiger als bei anderen Buchhändlern. Dies kann insofern nicht richtig sein, als die meisten Bücher der Buchpreisbindung unterliegen. Zum anderen entsteht durch die Werbeaussage der Eindruck, alle bei dem Buchclub zu erwerbenden Bücher seien auch im übrigen Buchhandel zu bekommen, nur teurer. Diese Aussage ist insoweit unzutreffend und irreführend, als die Clubausgaben zwar vom Inhalt her mit den Buchhandelsausgaben übereinstimmen, in der Regel jedoch anders, meist weniger aufwendig gestaltet sind. Club- und Buchhandelsausgaben sind daher nicht miteinander vergleichbar.

Urteil des LG Bielefeld vom 29.06.2007
17 O 49/07
ZUM-RD 2008, 585

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