Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Wettbewerbswidrige Werbung gegenüber Kindern (Autokids-Club)
Bietet ein Kfz-Hersteller Kindern ohne die Mitwirkung ihrer Eltern im Internet eine Mitgliedschaft in einem Autokids-Club an und erfasst er hierzu die Daten der Kinder, die sodann zu verschiedenen Veranstaltungen eingeladen werden, liegt darin ein Wettbewerbsverstoß.Ein solches Angebot stellt eine unzulässige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern dar, denn es zielt offensichtlich mittelbar darauf ab, letztlich die Eltern der Kinder werblich zu erreichen.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 30.06.2005
6 U 168/04
Pressemitteilung des OLG Frankfurt/Main