Urteil
01.07.2008
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BVerfG billigt Auflagen bei Ausschreibung
Das Bundesverfassungsgericht hält eine gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Aufträge nur mit der Auflage vergeben werden dürfen, dass die Unternehmen ihre Arbeitnehmer nach den jeweils geltenden Entgelttarifen entlohnen, für verfassungsgemäß. Durch ein solches Gesetz wird weder ein unmittelbarer noch ein mittelbarer Zwang zum Beitritt zu einem Arbeitgeberverband ausgeübt und somit die Koalitionsfreiheit eines Unternehmens nicht berührt. Urteil des BVerfG vom 11.07.2006 1 BvL 4/00 Pressemitteilung des BVerfG