BVerfG: mehr als 50-prozentige Steuerbelastung nicht verfassungswidrig
Übersteigen die von einem Unternehmerehepaar (zu versteuerndes Einkommen über 300.000 Euro) zu zahlende Einkommens- und Gewerbesteuer insgesamt mehr als die Hälfte des Einkommens, widerspricht dies weder dem vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 ausgesprochenen„Halbteilungsgrundsatz“ noch Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie). Das Einkommen- und Gewerbesteuerrecht ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch für hohe Einkommen gegenwärtig nicht so ausgestaltet, dass es zu einer übermäßigen Steuerbelastung kommt.
Gegenstand des in der früheren Entscheidung ausgesprochenen „Halbteilungsgrundsatzes” war vielmehr die Obergrenze der Gesamtbelastung des Vermögens durch eine Vermögensteuer, die neben der Einkommensteuer erhoben wurde. Die daraus entstehende Belastungswirkung ist nicht ohne weiteres mit der steuerlichen Inanspruchnahme vergleichbar, die durch die Kumulierung von Einkommen- und Gewerbesteuer entsteht.
Urteil des BVerfG vom 18.01.2006
2 BvR 2194/99
Pressemitteilung des BVerfG