Urteil
01.07.2008
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BGH zur Streitwerthöhe in Markenrechtsverfahren
Die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren in Verfahren über Markenverletzungen hängt von dem durch das befasste Gericht festgesetzten Streitwert ab. Der Bundesgerichtshof hat zur regelmäßigen Höhe des Streitwerts in Markensachen Stellung genommen: Maßgeblich ist nachAuffassung des Senats das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Dieses Interesse ist im Regelfall mit 50.000 Euro zu bemessen.
Urteil des BGH vom 16.03.2006
I ZB 48/05
Pressemitteilung des BGH