Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
BGH schützt Ballermann 6
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist der Name “Ballermann 6” gegen unbefugte Benutzung für alkoholische Getränke jeder Art geschützt. Vielen Verbrauchern ist das berühmt berüchtigte Strandcafe “Ballermann”, das in Wirklichkeit “Balneario 6” heißt, zumindest aus den Medien bekannt. Da es sich danach um eine für Alkohol einprägsame Marke handelt, wurde einem Getränkehersteller die Verwendung des Namens “Ballermann-Balneario 6” für einen Likör untersagt.
Urteil des BGH
1 ZR 168/97
Handelsblatt vom 28.02.2000