Urteil
01.07.2008
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Kein gesetzlicher Schutz bei vorgetäuschter Verbrauchereigenschaft
Liegt ein Verbrauchsgüterverkauf vor, stehen dem privaten Käufer gegenüber dem Verkäufer besondere Schutzrechte zu (z. B. Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses). Der Verbraucher kann sich hierauf jedoch nicht berufen, wenn er dem Verkäufer gegenüber einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache angegeben hat. Der gesetzliche Verbraucherschutz setzt voraus, dass sich der Käufer auch tatsächlich als Verbraucher ausgibt.
Urteil des BGH vom 22.12.2004
VIII ZR 92/04
NJW Heft 11/2005, Seite XII