Urteil
01.07.2008
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Ausschluss eines Architekten aus der Kammerliste wegen Überschuldung zulässig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Architekt wegen seiner beträchtlichen Überschuldung (hier 810.000 Euro) und der erfolgten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aus der Kammerliste gestrichen werden kann. Auch eine Überschuldung kann – so die Urteilsbegründung eine Verletzung der Berufspflichten darstellen.
Urteil des VG Koblenz vom 24.07.2006
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3 K 1718/05