Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Ausschluss eines Aktionärs wegen ungebührlichen Verhaltens nach mehreren Ermahnungen zulässig

Ausschluss eines Aktionärs wegen ungebührlichen Verhaltens nach mehreren Ermahnungen zulässig

Bei einer Jahresversammlung einer Aktiengesellschaft war ein anwesender Aktionär derart aufgebracht, dass er die Vorstände und Aufsichtsräte auf dem Podium als „Lumpen, Lügner und Pöbler“ beschimpfte. Trotz mehrerer Aufforderungen des Versammlungsleiters, die Störungen und Beleidigungen zu unterlassen, setzte der Aktionär seine Schimpftiraden fort. Daraufhin wurde er von der Versammlung ausgeschlossen.

Auch das Oberlandesgericht Bremen zeigte wenig Verständnis für das Verhalten des Aktionärs. Ein Aktionär, der während einer Hauptversammlung den Vorstand der Aktiengesellschaft beschimpft, kann jedenfalls dann von der Hauptversammlung ausgeschlossen werden, wenn er sein Verhalten trotz mehrerer Ermahnungen des Versammlungsleiters fortsetzt.

Urteil des OLG Bremen vom 10.04.2007
2 U 113/06
Pressemitteilung des OLG Bremen

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€