Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Ausnahme von Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerschulden

Ausnahme von Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerschulden

GmbH-Geschäftsführer haften zwar grundsätzlich persönlich für die Lohnsteuerschulden der Gesellschaft. Eine Haftung scheidet jedoch dann aus, wenn der Geschäftsführer nicht durchgehend bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer Lohnsteueranmeldung Vertretungsmacht und damit das Recht gehabt hat, namens der GmbH zu handeln.

Pressemitteilung des BFH

Urteil des BFH vom 24.08.2004

VII R 50/03

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