Aufklärungspflicht der Bank über Steuerrechtsänderungen
Eine Bank ist grundsätzlich nicht verpflichtet zu prüfen, ob mit der Sicherheitsbestellung Nachteile für die Bankkunden verbunden sind. Falls ihr nicht ein anderslautender Auftrag erteilt wurde, kontrolliert sie die Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen, nicht aber im Kundeninteresse.
Ausnahmsweise muss eine Aufklärung stattfinden, wenn der Darlehnsnehmer besonders aufklärungsbedürftig ist und nach Treu und Glauben ein Hinweis der Bank geboten ist.
Diese Voraussetzungen hielt der Bundesgerichtshof bei einer Steuerrechtsänderung nicht für gegeben. Dem Kunden stehen hier dieselben Erkenntnisquellen zur Verfügung wie der Bank. Bei der Beurteilung steuerlicher Nachteile sind oft schwierige Rechtsfragen zu beantworten, die in den Bereich der Steuerberatung gehören und im Fall einer Fehlinformation ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko bedeuten. Daher würde es eine überspannung der Pflichten eines Kreditinstituts darstellen, wenn es hinsichtlich der Darlehnssicherheiten den Kunden auf Steuerrechtsänderungen und deren Folgen hinweisen müsste.
Urteil des BGH vom 21.10.1997
XI ZR 25/97
RdW 1998, 143