Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Bürgschaft, Hinweis- und Aufklärungspflicht

Bürgschaft, Hinweis- und Aufklärungspflicht

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang eine Bank gegenüber Bürgen Hinweis- und Aufklärungspflichten trifft. Die Rechtsprechung hierzu ist unterschiedlich, tendiert jedoch dazu, Sorgfaltspflichten der Bank angesichts des bekannten Risikos einer Bürgschaft zu verneinen.

In dem zu entscheidenden Fall verneinte das Gericht eine Hinweispflicht der Bank darauf, dass die Hauptschuldnerin vor zwei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Hierbei waren folgende Umstände maßgebend: Der Bürge war als Immobilienmakler geschäftserfahren und verdiente monatlich netto etwa 10.000 DM. Die Bank konnte daher davon ausgehen, dass er das finanzielle Risiko der Bürgschaft einschätzen konnte, zumal der Kreditbetrag nur 20.000 DM betrug. Die Bürgschaft gab der Makler für seine Nichte ab, deren finanzielle Verhältnisse ihm hätten bekannt sein müssen. Da seit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kreditnehmerin beanstandungsfrei verlaufen war, traf die Bank insoweit keine Hinweispflicht. Der in Anspruch genommene Bürge muss für den nicht zurückgezahlten Kredit einstehen.

Urteil des OLG Koblenz vom 14.03.1996
5 U 917/95

Betriebs-Berater 1997, 648

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€