Urteil
01.07.2008
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Aufklärungspflicht bei Beteiligung an offenem Immobilienfonds
Die Verpflichtung eines Treuhandgesellschafters zur Aufklärung künftiger Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds über alle wesentlichen Eigenschaften und Gegebenheiten eines Büro- und Geschäftshauses umfasst auch Angaben hinsichtlich des Umfangs einer zugesagten Mietgarantie.
Urteil des BGH vom 07.07.2003
II ZR 18/01
BGHR 2003, 1138
Urteil des BGH vom 07.07.2003