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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Aufklärungspflicht bei Beteiligung an offenem Immobilienfonds

Aufklärungspflicht bei Beteiligung an offenem Immobilienfonds

Die Verpflichtung eines Treuhandgesellschafters zur Aufklärung künftiger Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds über alle wesentlichen Eigenschaften und Gegebenheiten eines Büro- und Geschäftshauses umfasst auch Angaben hinsichtlich des Umfangs einer zugesagten Mietgarantie.
Urteil des BGH vom 07.07.2003
II ZR 18/01
BGHR 2003, 1138

Urteil des BGH vom 07.07.2003

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