Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Arbeitgeber zahlt ISDN-Anschluss
Insbesondere dann, wenn ein Mitarbeiter häufig von zu Hause Daten auf den Firmencomputer übermitteln muss, empfiehlt sich die Einrichtung eines ISDN-Anschlusses. Die Kosten hierfür kann er steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzen lassen.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer die ISDN-Leitung ausschließlich dienstlich nutzt. Dies bedeutet, dass der analoge Anschluss für Privattelefonate erhalten bleiben muss.
Anweisung der OFD Freiburg
S 2525 A-St 232
Impulse Heft 10/97, Seite 150
DM Heft 19/95, 145