Urteil
01.07.2008
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Antrag auf Investitionszulage per Telefax
Ein Antrag auf Investitionszulage kann nicht wirksam per Telefax gestellt werden. Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei einem derartigen Antrag die originalen amtlichen Vordrucke zu verwenden und diese eigenhändig zu unterschreiben sind. Insbesondere der Nachweis der höchstpersönlichen Unterschrift ist durch eine Telefaxübermittlung nicht erbracht.
Urteil des BFH vom 17.12.1998; II R 87/96