Anspruch auf Abhängen eines Kreuzes im Klassenzimmer
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes können die Eltern eines Schülers an einer bayrischen Schule einen Anspruch darauf haben, daß ein im Klassenzimmer befindliches Kruzifix abgehängt wird. Dies gilt auch, wenn die Mehrzahl der Eltern bzw. Schüler gerne ein Kreuz im Klassenraum hängen haben möchte. Voraussetzung ist, daß die Eltern eines Schülers gegen die Anbringung bzw. Beibehaltung des Kreuzes im Klassenzimmer gegenüber dem Schulleiter aus ernsthaften Glaubensgründen widersprochen haben. Die Eltern müssen zum Ausdruck bringen, daß es für sie aufgrund ihrer antireligiösen Auffassungen unzumutbar ist, daß ihr Kind religiösen Einflüssen ausgesetzt ist.
Bundesverwaltungsgericht (v. 21.04.1999); AZ: 6 C 18/98