Urteil
01.07.2008
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Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz ist die für die Ausstellung von Führerscheinen zuständige Behörde verpflichtet, einen Ersatzführerschein auszustellen, wenn jemand seinen Führerschein verloren hat. Ein wiederholter Nachweis der Eignung darf nicht verlangt werden. Einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung für diesen Anspruch bedarf es nicht. Der Gesetzgeber erachtet eine solche Handlungsweise für selbstverständlich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fahrerlaubnis nicht bestandskräftig oder sofort vollziehbar von amtlicher Stelle entzogen worden ist.
Oberverwaltungsgericht Koblenz (v. 23.09.1998); AZ: 7 B 12016/98 – 12178/98