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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Anlieger muss gelegentliche Störung durch Fußbälle hinnehmen

Anlieger muss gelegentliche Störung durch Fußbälle hinnehmen

Der Eigentümer eines Einfamilienhauses muss es dulden, wenn von einem durch eine Straße getrennten Sportplatz einer Kirchengemeinde gelegentlich Fußbälle gegen die das Grundstück abgrenzende Hecke geschossen werden und einige Male im Jahr auch auf das Grundstück fallen. Derartige Störungen müssen – so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – als sozial adäquat hingenommen werden.

Beschluss des VGH München vom 13.01.2005

22 ZB 04.2931

NJW 2005, 1883

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