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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Anfechtung: Voraussetzungen der Rückzahlung der Maklerprovision

Anfechtung: Voraussetzungen der Rückzahlung der Maklerprovision

Der Käufer eines Hausgrundstücks verlangte vom Makler die an diesen bereits gezahlte Provision zurück, weil der Kaufvertrag über das Grundstück im Einvernehmen mit dem Verkäufer wieder aufgehoben worden war. Mit dieser Argumentation fand er jedoch vor dem Oberlandesgericht Hamburg kein Gehör. Die Richter wiesen statt dessen darauf hin, dass ein Makler einen gesetzlichen Provisionsanspruch hat, wenn durch seine Vermittlung ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Nur dann, wenn Gründe für eine Anfechtung dieses Vertrags bestanden, kann der Käufer im Falle der Aufhebung die Rückzahlung der Provision verlangen; und zwar deshalb, weil ein Vertrag, der wirksam angefochten wird, zu keinem Zeitpunkt gültig war und damit auch ein Provisionsanspruch nicht entstehen konnte. Dabei genügt es auch, wenn ein Vertrag, der eigentlich hätte angefochten werden können, einvernehmlich aufgehoben wird. Eben diese Voraussetzung fehlte jedoch hier – die Hamburger Richter konnten einen Grund zur Anfechtbarkeit nicht erkennen und wiesen die Klage daher ab.

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OLG Hamburg; Az.: 11 U 176/97

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